Die Privathaftpflicht
Jeder kennt es: Eine kurze Unachtsamkeit und schon passiert ein (kleines) Unglück. Die Folgen können glimpflich verlaufen – oder unerwartet teuer werden.
Jeder kennt es: Eine kurze Unachtsamkeit und schon passiert ein (kleines) Unglück. Die Folgen können glimpflich verlaufen – oder unerwartet teuer werden.
Das Gesetz ist streng: Nach § 823 BGB haften Sie für alle Schäden, welche Sie durch Ihr Verschulden einem oder mehreren Dritten zufügen. In der Haftung stehen Sie in unbegrenzter Höhe und zwar mit Ihrem kompletten, derzeitigen und zukünftigen Privatvermögen.
Auch die Haftung für Schäden die durch Ihre Kinder entstehen, kann Ihnen angelastet werden, da Sie eine Aufsichtspflicht diesen gegenüber haben.
Abseits von der Haftung für eigenes Verschulden gibt es beispielsweise noch die Haftung des Tierhalters. Diese ist sogar noch strenger. Selbst wenn Sie gar nichts für den Schaden können, den Ihr Tier verursacht, müssen Sie in vollem Umfang für ihn einstehen!
Für all diese möglichen Folgeprobleme haben wir natürlich einen Lösungsvorschlag: die Privathaftpflichtversicherung. Sie ist dafür gedacht, Ihr privates Vermögen in Schadensfällen zu schützen. Sie hilft Ihnen, die Kosten zu tragen, unberechtigte Ansprüche gegen Sie abzuwehren und gehört zu den grundlegendsten Versicherungen in Deutschland.
Egal ob Sie nur sich selbst oder gleich Ihre ganze Familie absichern wollen, wir würden uns freuen, eine umfassende Beratung mit Ihnen vorzunehmen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung per Telefon oder Mail!