Die Kautions­versicherung

Um in Branchen wie dem Handwerk oder insbesondere im Bauhaupt- und Baunebengewerbe Aufträge zu gewinnen, ist es erforderlich, Sicherheiten nachzuweisen. In den meisten Bauverträgen ist mittlerweile eine Klausel für einen Sicherheitsbehalt enthalten. Dies bedeutet in der Regel, dass der Auftraggeber 5% bis 10% der Schlussrechnung als Sicherheit für den Fall einer möglichen Insolvenz des Auftragnehmers (also Sie) einbehält.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass im Falle einer Insolvenz des Auftraggebers der Sicherheitsbehalt oft verloren geht.