Wer kann in die private Krankenversicherung eintreten?
Es gilt: Wer nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegt, kann sich privat versichern. Als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 56.250€/Jahr sind Sie nicht krankenversicherungspflichtig und können Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Dieses Lohnniveau muss bei Antrag mindestens bereits ein Jahr bestanden haben. Sollten Sie als Mitglied einer privaten Krankenversicherung wieder unter die JAEG fallen, können Sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, um in der privaten Krankenversicherung bleiben zu dürfen. In manchen Fällen besteht diese Möglichkeit auch bei auftretender Arbeitslosigkeit.
Selbstständige und Beamte sind nicht versicherungspflichtig und können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern.
Studenten, Ärzte im Praktikum, Künstler und Publizisten können sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und so Mitglieder in einer privaten Krankenversicherung werden.
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern, können Sie jedoch eine der mittlerweile zahlreichen Krankenzusatzversicherungen [LINK] nutzen, um in den von Ihnen gewünschten Bereichen Ihrer Gesundheitsversorgung eine verbesserte Leistung zu erhalten.