Die Gebäudeversicherung
Der Traum vom Eigenheim ist in Deutschland weit verbreitet. Fast jeder Zweite in Deutschland besitzt mittlerweile eine oder mehrere Immobilien. Umso schöner ist es zu wissen, dass das eigene Heim gut abgesichert ist.
Der Traum vom Eigenheim ist in Deutschland weit verbreitet. Fast jeder Zweite in Deutschland besitzt mittlerweile eine oder mehrere Immobilien. Umso schöner ist es zu wissen, dass das eigene Heim gut abgesichert ist.
Mit einer Wohngebäudeversicherung schützen Sie Ihre Immobilie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und auf Wunsch noch mehr Gefahren. Es gibt viele Zusatzrisiken die in der Gebäudeversicherung mit eingeschlossen werden können, doch das wichtigste Zusatzrisiko sind Elementarschäden. Dies sind Schäden die beispielsweise durch Starkregen, Überschwemmung, Schneedruck oder Erdbeben eintreten. Wir raten allen Interessenten dazu, eine solche Elementarschadendeckung mit in Ihren Gebäudevertrag einzuschließen. Allerdings ist vor dem Abschluss genau zu klären, welche Art von Elementarschäden im Angebot mitversichert sind, denn nicht selten unterscheiden sich die Definitionen und Voraussetzungen von Versicherer zu Versicherer.
Unser Tipp: Nennen Sie konkrete Schadensbeispiele, welche Sie treffen könnten.
Beispiel 1: Anhaltender Starkregen führt dazu, dass die Wassermassen vom Grundstück nicht mehr aufgenommen werden können und schließlich zu einer Überschwemmung des versicherten Gebäudes führen.
Beispiel 2: Die Überschwemmung ist durch eine Ausuferung eines stehenden oder fließenden Gewässers entstanden. Dabei ist es unerheblich, dass die Ausuferung ihren Ursprung ebenfalls in besonders starken Witterungsniederschlägen hat.
Es handelt sich hier um zwei unterschiedliche Fälle, die von einigen Versicherern auch unterschiedlich eingestuft werden. Daher sollte vor Vertragsschluss genau geklärt werden, welchen Umfang die Elementarschadenabsicherung des Versicherers hat.
Oft wird der Wert eines Gebäudes unterschätzt und die Versicherungssumme wird zu niedrig angesetzt. Kommt es dann zu einem Schaden, leisten die Versicherer nur im Verhältnis zum wahren Versicherungswert und kürzen ihre Leistung entsprechend. Um diesem Fall vorzubeugen, kann, ähnlich wie bei der Hausratversicherung, das Gebäude gesichtet und der Wert ermittelt werden oder der Vertrag wird mit einer Klausel zum Unterversicherungsverzicht versehen. Dieser Unterversicherungsverzicht bewirkt, dass ein pauschaler Versicherungswert von 650€/m² als Grundlage für die Versicherungssumme dient und der Versicherer von einer eventuellen Einrede aufgrund eines tatsächlich höheren Versicherungswertes absieht.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Beitrag entweder auf der Grundlage einer festgelegten Versicherungssumme oder anhand Ihrer m²- Wohnfläche in Verbindung mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen Ihres Gebäudes zu berechnen.
Sind Sie am Schutz Ihrer Immobilie interessiert oder haben noch weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung per Telefon oder Mail!