Die Sterbegeldversicherung
Der Verlust eines Angehörigen trifft jeden von uns schwer. Gerade deshalb wird dieses Thema oft tabuisiert.
Der Verlust eines Angehörigen trifft jeden von uns schwer. Gerade deshalb wird dieses Thema oft tabuisiert.
Wussten Sie, dass das Sterbegeld zum 1. Januar 2004 nun vollständig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen wurde? Jeder muss für die Bestattungskosten in vollem Umfang selbst aufkommen, wobei die Gesamtkosten für eine würdige Bestattung mittlerweile bundesweit schnell zwischen 3500€ und 9000€ liegen können. Wir möchten Ihnen die Gelegenheit bieten, diese oftmals unbeachtete Versorgungslücke zu schließen und somit selbst frühzeitig für eine angemessene Bestattung vorzusorgen.
Beispielsweise mit einem Sterbegeldvertrag der LV 1871, bei dem auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird und der Ihnen sogar die Möglichkeit gibt, den Vertrag zweckgebunden an ein Bestattungsinstitut abzutreten. Damit nehmen Sie Ihre Bestattungsvorsorge selbst in die Hand und sind nicht auf andere angewiesen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei diesem sensiblen Thema vertrauen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung per Telefon oder Mail!