Unser Tipp: Nennen Sie konkrete Schadensbeispiele, welche Sie treffen könnten.
Beispiel 1: Anhaltender Starkregen führt dazu, dass die Wassermassen vom Grundstück nicht mehr aufgenommen werden können und zu einer Überschwemmung des versicherten Gebäudes führen.
Beispiel 2: Die Überschwemmung ist durch eine Ausuferung eines stehenden oder fließenden Gewässers entstanden. Dabei ist es unerheblich, dass die Ausuferung ebenfalls seinen Ursprung in besonders starken Witterungsniederschlägen hat.
Es handelt sich hier um zwei unterschiedliche Fälle, die von einigen Versicherern auch unterschiedlich eingestuft werden. Daher sollte vor Vertragsschluss genau geklärt werden, welchen Umfang die Elementarschadenabsicherung des Versicherers hat.