Was macht ein Versicherungs­makler?

Ein Versicherungsmakler, auch bekannt als Assekuranzmakler, übernimmt die Aufgabe, Verträge zu vermitteln. Zu Beginn seiner Tätigkeit ist er keiner der Vertragsparteien verpflichtet. Doch sobald er einen Auftrag annimmt, tritt er in eine vertragliche Beziehung sowohl mit der Auftraggeber-Partei als auch mit der potenziellen Auftragnehmer-Partei.

Derjenige, der gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, ohne dabei in einem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber zu stehen (§ 93 HGB).
– Kurzdefinition laut Gabler-Wirtschaftslexikon